für Mitglieder des Landesverbandes EWU Berlin-Brandenburg e.V.
„Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein.“
Somit ist es für jeden wichtig, sich stetig weiterzubilden. Dies gilt natürlich auch für unsere Mitglieder.
Daher freuen wir uns, dass die EWU Berlin-Brandenburg e.V. im Jahr 2024 ihre Mitglieder mit einem Kurszuschuss unterstützen wird. Als Jahresbudget wird die Höhe des Zuschusses auf 4.000 € festgelegt. Dieses Gesamtbudget wird durch die Anzahl der Anträge geteilt, so dass alle Mitglieder den gleichen Zuschuss erhalten, die maximale Höhe des Zuschusses beträgt jedoch 50 €. Pro Mitglied kann nur ein Antrag gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses darf die tatsächlich gezahlte Kursgebühr nicht überschreiten. Bei Kursgebühren unter 100 € beträgt der Zuschuss maximal die Hälfte des durch das Mitglied gezahlten Betrages. Für eigene Veranstaltungen des Landesverbandes kann kein Zuschuss beantragt werden.
Wie geht´s?
Ihr seid Mitglied in unserem Landesverband und besucht in der Zeit vom 01.03.2024 bis 15.11.2024 einen öffentlichen
- Westernreitkurs
- Bodenarbeitskurs
- Westernreitabzeichenkurs gemäß der APO
Dann könnt Ihr beim Landesverband EWU Berlin-Brandenburg e.V. einen Zuschuss beantragen. Der Antrag ist nach Abschluss des Kurses (der Trainer muss auf dem Formular die Teilnahme bestätigen) bis zum 30.11.2024 beim Vorstand per Email an nadine@ewu-berlin-brandenburg.de einzureichen, das Antragsformular findet ihr hier: Formular
Nur vollständig ausgefüllte und pünktlich eingereichte Anträge können berücksichtigt werden. Anlageninterne Kurse/Trainingstage werden nicht berücksichtigt.
Hinweis:
Mitglieder anderer Landesverbände der EWU oder anderer Verbände sind hiervon ausgeschlossen. Wird die Mitgliedschaft in dem Landesverband EWU Berlin-Brandenburg e.V. während des jeweiligen Jahres niedergelegt, das Mitglied durch die EWU, einen ihrer Landesverbände oder die FN gesperrt oder wechselt das Mitglied in diesem Zeitraum zu einem anderen EWU Landesverband, so erfolgt keine Berücksichtigung des Antrages.
Folgt ein Mitglied seiner Verpflichtung zur Zahlung der EWU-Mitgliedsbeiträge (aktuell bzw. aus den Vorjahren) oder der Beiträge für Veranstaltungen des Landesverbandes nicht, wird der Antrag nicht berücksichtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Zuschusses.
Mit der Unterschrift des Antrages bestätigt der/die Antragsteller*in die Richtigkeit der Angaben. Sollten diese nicht korrekt sein, kann der Landesverband auch im Nachhinein die Rückzahlung fordern.
Antragsformular: Formular