Laut Satzung wird der Verein von einem Gesamtvorstand geleitet. Ihm steht ein Beirat zur Seite, der die Aufgabe hat, den Vorstand hinsichtlich Planung und Durchführung von satzungsgemäßen Tätigkeiten zu unterstützen.
Dem Gesamtvorstand gehören der 1. bis 4. Vorsitzende und der Sprecher des Beirates (so vom Beirat bestimmt) an. Vertretungsberechtigt und somit Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. bis 3. Vorsitzende.
Der Gesamtvorstand entscheidet über
die Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlungen und die Ausführung ihrer Beschlüsse,
die Erfüllung aller dem Verein gestellten Aufgaben, soweit die Entscheidung nicht der Mitgliederversammlung nach dieser Satzung vorbehalten ist, und
die Führung der laufenden Geschäfte
Die Aufgabenbereiche Allgemeine Verwaltung, Repräsentation, Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Verbänden, Mitgliederbetreuung, Finanzen und Jugend verteilt der Gesamtvorstand in eigener Zuständigkeit.
Im Groben stellen sich die genannten Punkte wie folgt dar:
Allgemeine Verwaltung:
Mitgliederbetreuung:
Mitgliederverwaltung in Zusammenarbeit mit der Bundesgeschäftsstelle, also :
Repräsentation:
Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Verbänden:
Finanzen:
Jugend:
Kaderchef:
Pressesprecher:
Freizeit- und Breitensportwart:
Turnierwart:
Ausbildungswart:
Umwelt- und Tierschutzbeauftragte/r: