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Kurszuschüsse 2025

für Mitglieder des Landesverbandes EWU Berlin-Brandenburg e.V.

Mit Beschluss der stimmberechtigten Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung am 28.02.2025 wurde beschlossen, dass auch in 2025 Kurszuschüsse ausgezahlt werden.

Daher freuen wir uns, dass die EWU Berlin-Brandenburg e.V. auch im Jahr 2025 ihre Mitglieder mit einem Kurszuschuss unterstützen wird. Als Jahresbudget wird die Höhe des Zuschusses auf 4.000 € festgelegt. Dieses Gesamtbudget wird durch die Anzahl der Anträge geteilt, so dass alle Mitglieder den gleichen Zuschuss erhalten, die maximale Höhe des Zuschusses beträgt jedoch 50 €. Pro Mitglied kann nur ein Antrag gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses darf die tatsächlich gezahlte Kursgebühr nicht überschreiten. Bei Kursgebühren unter 100 € beträgt der Zuschuss maximal die Hälfte des durch das Mitglied gezahlten Betrages. Für eigene Veranstaltungen des Landesverbandes kann kein Zuschuss beantragt werden.

Wie geht´s?

Ihr seid Mitglied in unserem Landesverband und besucht in der Zeit vom 03.03.2025 bis 30.11.2025 einen öffentlichen

  • Westernreitkurs
  • Bodenarbeitskurs
  • Westernreitabzeichenkurs gemäß der APO

Dann könnt Ihr beim Landesverband EWU Berlin-Brandenburg e.V. einen Zuschuss beantragen. Der Antrag ist bis zum 05.12.2025 beim Vorstand per Email einzureichen. Nur vollständig ausgefüllte und pünktlich eingereichte Anträge können berücksichtigt werden. Anlageninterne Kurse/Trainingstage werden nicht berücksichtigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Dezember 2025.

 

 

Hinweis:

Mitglieder anderer Landesverbände der EWU oder anderer Verbände sind hiervon ausgeschlossen. Wird die Mitgliedschaft in dem Landesverband EWU Berlin-Brandenburg e.V. während des jeweiligen Jahres niedergelegt, das Mitglied durch die EWU, einen ihrer Landesverbände oder die FN gesperrt oder wechselt das Mitglied in diesem Zeitraum zu einem anderen EWU Landesverband, so erfolgt keine Berücksichtigung des Antrages.

Folgt ein Mitglied seiner Verpflichtung zur Zahlung der EWU-Mitgliedsbeiträge (aktuell bzw. aus den Vorjahren) oder der Beiträge für Veranstaltungen des Landesverbandes nicht, wird der Antrag nicht berücksichtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Zuschusses.

 

 

Antragsformular: Formular

 

 

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